04.10.2011
Ausgabe 5/2011, S. 10
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Kurzmeldungen

Per E-Mail der Grippe auf der Spur

Mit dem GrippeWeb gibt es seit dem vergangenen März ein neues Grippeüberwachungsinstrument des Robert Koch-Instituts (RKI), das sich explizit an die Bevölkerung richtet. Nach einem halben Jahr liegen jetzt erste Daten vor. Demnach sind bisher etwa 1.400 Teilnehmer beim GrippeWeb registriert. Die Teilnehmer erhalten wöchentlich eine E-Mail, in der sie gefragt werden, ob in der vergangenen Woche ein Atemwegsinfekt aufgetreten sei.

Wenn ja, dann gibt es einige weitere Fragen, mit denen grippeähnliche Krankheitsverläufe identifiziert werden sollen. Außerdem wird gefragt, ob ein Arzt aufgesucht wurde oder nicht. Die bisher erhobenen Daten zeigen, dass die Hälfte aller registrierten Kinder in den Sommermonaten mindestens zwei akute respiratorische Infekte hatten. Über alle Teilnehmer gerechnet sind Erkältungen etwa dreimal häufiger als grippeähnliche Erkrankungen.

Ob ein Arzt aufgesucht wird oder nicht, wird offenbar davon abhängig gemacht, wie schwer die Erkrankung ist. Bei Erkältungen geht nur jeder fünfte Betroffene zum Arzt. Bei grippeähnlichen Erkrankungen ist es immerhin jeder dritte. Mit Blick auf die bevorstehende Grippesaison bittet das RKI Ärzte und Praxisteams, auf das GrippeWeb aufmerksam zu machen, um die Datengrundlage zu verbreitern und das GrippeWeb zu einem wichtigen Baustein der Grippeüberwachung zu entwickeln.

Aus der Ärzte Zeitung

Die eGK ist da

Nun ist sie da, die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Seit dem 1. Oktober 2011 ist die Ausgabe bei den Krankenkassen angelaufen, seit diesem Tag ist sie auch offizieller Versicherungsnachweis. So steht es im § 3 Abs. 1 zur bundesweiten Festlegung der Pauschalen zur Lesegeräte-Ausstattung. In der Praxis heißt das: Jeder Patient muss bei Vorlage der eGK behandelt werden und es darf keine Privatrechnung ausgestellt werden. Das ist nur zulässig, wenn der Patient gar keine Karte vorlegt. Aktuell haben im Bundesdurchschnitt 80 Prozent der Vertragsärzte die neuen Kartenlesegeräte installiert. Wenn alle bestellten neuen Kartenleser in den Praxen installiert sind, werden etwa 92 Prozent der Vertragsärzte mit den neuen Geräten ausgestattet sein. Das geht aus aktuellen Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen hervor.

Patienten, die in den kommenden Monaten mit der neuen Karte ausgestattet werden, sollten also in der Regel keine Probleme beim Einlesen der Karte haben. Ist das Lesegerät einer Praxis nicht in der Lage die eGK zu lesen, muss das Ersatzverfahren angewandt werden, d.h. im Praxissystem werden die Versichertendaten (Name und Anschrift des Patienten, Krankenversichertennummer, Kartennummer usw.) manuell eingetragen. Bei Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte können sich die Praxisteams auch an die Geschäftsstellen der jeweiligen Krankenkasse wenden.

Impfbroschüre für Patienten

Sie wollen alle Patienten möglichst optimal versorgen, aber nicht immer reicht die Zeit? Gerade zum Impfen haben viele Patienten oft die gleichen Fragen. Darum hat Springer Medizin in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine Broschüre ( HTML | PDF ) erstellt, in der die 20 häufigsten Patientenfragen leicht verständlich beantwortet sind.